Die VG Wort hat im Oktober alle von ihr vertretenen Autorinnen und Autoren, die einen Wahrnehmungsvertrag unterzeichnet haben, angeschrieben und darüber informiert, dass sie den Wahrnehmungsvertrag erweitert haben. Künftig sollen auch Lizenzierungen unserer Werke für Generative Systeme, also die Künstliche Intelligenz, möglich sein. Gedacht ist hier die Lizenzierung durch Unternehmen, die interne KI-Systeme aufbauen. Nach Aussagen der VG Wort soll es nicht um ChatGPT und andere große Konzerne gehen, die die Dienstleistungen bundesweit zur Verfügung stellen.

Bis zum 29. November ist es möglich, bei der VG Wort gegen die Erweiterung der Rechteeinräumungen Widerspruch einzulegen. Eine E-Mail unter Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift, in der der Widerspruch erklärt wird, an die folgende E-Mailadresse reicht aus:

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Ein Briefentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe VG Wort,

hiermit widerspreche ich der auf der Mitgliederversammlung der VG Wort am 01. Juni 2024 beschlossenen Erweiterung des Wahrnehmungsvertrags für die Nutzung meiner Werke im Bereich der Künstlichen Intelligenz und bitte um kurze schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen


Wird diese Frist verpasst, ist eine nachträgliche Teilkündigung des Wahrnehmungsvertrages jedoch mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten ab Jahresende, ebenfalls noch möglich. D.h., die Kündigung dieser neuen Rechtewahrnehmung würde sodann, zum Jahresende 2025 greifen.

Fragen und Antworten zu der Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages finden sich hier in einem FAQ:

https://www.vgwort.de/fileadmin/vg-wort/pdf/Veroeffentlichungen/Wortreport/Fragen_und_Antworten_zur_neuen_KI_Vergleichsfassung_2024_10_04_final.pdf

Wie soll man sich als Autorin und Autoren nun entscheiden?

Mit der Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages auf Generative Verarbeitungen (Künstliche Intelligenz) erkennt die Autorin/der Autor letztlich an, dass eine Lizenzierung durch die VG Wort möglich ist. Die Autorin/der Autor wird an den jährlichen Ausschüttungen sodann auch beteiligt.

Ein guter Standpunkt ist aber auch zu sagen, dass ich als Urheber es selbst in der Hand behalten möchte, ob und an wen ich eine Lizenz für die Verwertung meiner Werke oder einzelner Werke durch Künstliche Intelligenz geben möchte. Deshalb erteile ich nicht pauschal eine Rechteeinräumung an die VG Wort. Ich möchte selbst in der Hand behalten, was mit meinen Werken geschieht und Herr einer Lizenzierung bleiben.

Zur Ehrlichkeit dürfte aber auch gehören, dass die Verwendung von Werken durch die Entwickler von Künstlicher Intelligenz wahrscheinlich ohnehin - sodann urheberrechtswidrig - geschehen dürfte und es dem einzelnen Urheber schwer fallen dürfte, die rechtswidrige Nutzung seiner Werke nachzuweisen. So erhält er jedenfalls noch eine gewisse Tantieme.

"Letztlich handelt es sich also um eine Grundsatzfrage", so BVjA-Vorstandssprecher Tobias Kiwitt. "Ich selbst habe der Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages widersprochen, da ich eine schleichende Legalisierung der urheberrechtswidrigen Verwendung meiner Werke nicht zustimmen möchte. Ich möchte selbst darüber bestimmen können, ob Künstliche Intelligenz meine Werke nutzen darf und möchte nicht, dass pauschal alle meine Werke zur unternehmensinternen Nutzung von KI-Produkten genutzt werden dürfen." 

Wird gegen die Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages nicht widersprochen, können sämtliche Werke des Urhebers durch die VG Wort an unternehmensinterne KI-Entwickler lizenziert werden. Es ist nicht möglich, diese Lizenzierung nur auf einzelne Werke zu beschränken, sondern entweder gelten sie für alle Werke des jeweiligen Autors, oder für keine.

Der BVjA empfiehlt deshalb, bis zum 29.11.2024 der Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages zu widersprechen. Folge ist dann, dass der alte Wahrnehmungsvertrag weiterhin aktuell bleibt.

Bundesverband junger Autoren und Autorinnen e.V. (BVjA) hat das Bestreben, Autorinnen und Autoren jeden Alters durch Informationen und Kontakte den Weg ins Literaturgeschäft zu erleichtern.
 
 
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