Empfehlung an alle Autorinnen und Autoren der Ausschreibung „tausendkind“ der Weltbild GmbH & Co. KG

Rechteübertragung bis zum 31.08.2022 widerrufen!Obacht bei unangemessenen Teilnahmebedingungen bei Literaturwettbewerben

 

Autorenverbände, wie der BVjA, raten dringend zu Obacht bei der Teilnahme an Literaturwettbewerben und empfehlen, sich die Teilnahmebedingungen vorher ganz genau durchzulesen. Leider verbergen sich im Kleingedruckten manchmal unangemessene Rechteübertragungen.

So verhält es sich bei dem Geschichtenwettbewerb „tausendkind“ der Weltbild GmbH & Co. KG., bei dem Autorinnen und Autoren ihre Texte fristgemäß zurückziehen sollten.

Worum geht es?

Die Weltbild GmbH hat im Frühjahr 2022 den Kurzgeschichtenwettbewerb „tausendkind“ für Vorlesegeschichten ausgeschrieben gehabt. Der gleichnamige Onlineshop „tausendkind“ war im Jahre 2020 von der Droege Group übernommen worden und gehört als eigenständiges Unternehmen zur Weltbild-Gruppe.

Autorinnen und Autoren, die an dem Wettbewerb von Vorlesegeschichten teilgenommen haben, sollen ausweislich der Teilnahmebedingungen noch bis zum 31.08.2022 die Möglichkeit haben, ihre Rechteübertragungen wieder zurückrufen zu können.

In den letzten Tagen erhielten Autorinnen und Autoren Glückwunschmails und Gewinnzusagen für einen Einkaufsgutschein über 50,00 EUR und ein paar Freiexemplaren eines möglicherweise entstehenden Printbuchs.

„Wir raten dazu, die Teilnahmebedingungen der Weltbild GmbH zum Geschichtenwettbewerb tausendkind“ nicht einfach zu akzeptieren“, so Tobias Kiwitt, Rechtsanwalt und Vorstandssprecher des Bundesverband junger Autorinnen und Autoren, BVjA.

In den Teilnahmebedingungen wurden sehr weitgehende Rechtseinräumungen ausgeführt. Es heißt dort, dass die folgende Rechteübertragung an Weltbild erfolgen sollen:

„Das Recht, die Kurzgeschichte primär innerhalb eines Buches – aber auch in jeglicher anderen gedruckten und digitalen Medienform – exklusiv zu verbreiten, zu veröffentlichen und zu vermarkten, öffentlich insb. auch im Internet und Social-Media-Kanälen von Weltbild bereit zu stellen und uneingeschränkt zu vervielfältigen.“ (Unterstreichung durch den Verf.)


Widersprüchlich dazu heißt es dazu zuvor:

„Die/Der Teilnehmer*in räumt uns durch das Einreichen der Kurzgeschichte nachfolgende einfachen (nicht exklusiven), zeitlich und räumlich unbegrenzte Rechte ein: …“ (Unterstreichung durch den Verf.).

Der BVjA rät Autorinnen und Autoren dringend davon ab, die Rechte an ihrem Werk für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts, zeitlich und räumlich unbeschränkt und in jeglichen Verbreitungsformen exklusiv an den Wettbewerbsveranstalter abzutreten.

Dies würde bedeuten, dass Autorinnen und Autoren für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts (also 70 Jahre über den eigenen Tod hinaus) hinsichtlich ihres Urheberrechts sozusagen rechtlos wären, so BVjA-Vorstandssprecher Tobias Kiwitt. Die Teilnahmebedingungen der Weltbild GmbH dürften insoweit wohl auch unangemessen und sittenwidrig sein.

Auf Nachfrage des BVjA bei der Weltbild Gruppe heißt es am heutigen Tage (30.08.2022):

„Diese Detailfragen muss ich intern mit unserer Rechtsabteilung klären und die Antwort wird leider ein paar Tage in Anspruch nehmen, da bei uns in Bayern aktuell noch Ferienzeit ist.“

Gleichzeitig endet jedoch am 31.08.2022 die Frist für Autorinnen und Autoren, zum Schutze ihrer Rechte tätig zu werden.

Der BVjA empfiehlt daher allen Autorinnen und Autoren, die an dem Wettbewerb teilgenommen haben (nicht nur, wenn sie in den letzten Tagen eine Gewinnzusage erhalten haben), nicht zu warten und an Weltbild bis zum 31.08.2022 zu schreiben. Denn die Teilnahmebedingungen besagen sogar, dass eine Rechteübertragung mit jeder Teilnahme erfolgt. Es kommt also gar nicht mal darauf an, ob es auch einen Gewinn gegeben hat. Aus diesem Grunde sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer jetzt gefordert, zu reagieren.

Es wird empfohlen, klarzustellen, dass nur mit der Rechteübertragung eines einfachen Nutzungsrechts, also für eine einmalige Veröffentlichung, Einverständnis besteht. Gegen eine weitergehende Rechteübertragung sollte protestiert werden und deutlich gemacht werden, dass die Rechte ansonsten wieder zurückgezogen werden.

Sollten Autorinnen und Autoren die Frist versäumen, empfiehlt es sich dennoch, den Rückruf der Texte noch zu erklären.

Was lehrt dieser Fall wieder einmal? 

Autorinnen und Autoren sollten Teilnahmebedingungen stets vor der Teilnahme an Literaturwettbewerben genau lesen und Unklarheiten klären. Bei zu weitgehenden Rechteeinräumungen und anderen unangemessenen Teilnahmebedingungen stehen etwa die im Netzwerk Autorenrechte (www.netzwerk-autorenrechte.de) organisierten Autorenverbände jederzeit gerne beratend zur Seite, informiert BVjA-Vorstandssprecher Tobias Kiwitt. „Auch sollten Autorinnen und Autoren keine Scheu haben, Veranstalter von Literaturwettbewerben auf unangemessene Teilnahmebedingungen frühzeitig aufmerksam zu machen, damit nicht wie hier ein großer Zeitdruck entsteht“, empfiehlt Kiwitt.

 

Bundesverband junger Autoren und Autorinnen e.V. (BVjA)
hat das Bestreben, Autorinnen und Autoren jeden Alters durch Informationen und Kontakte den Weg ins Literaturgeschäft zu erleichtern.

Hinweise:

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